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§ 2

Stiftungszweck

(1)   Zweck der Stiftung als auch Anliegen der Stifter ist es, Bildung und Erziehung durch die Entwicklung, Förderung, Durchführung und / oder Würdigung von Vorhaben, Maßnahmen und Projekten zur Verbesserung der chancengleichen Nutzung sämtlicher Informations- und Kommunikations-techniken und –technologien von Dorf- und Gemeindebewohnern insbesondere im Raum Ostrach und Bad Saulgau zu unterstützen.

Ein weiterer Zweck der Stiftung ist die Förderung von Sportlern, Organisationen und Einrichtungen von Randsportarten in Dörfern und ländlichen Gemeinden insbesondere im Raum Ostrach, Bad Saulgau und Umgebung.

(2)   Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch 

a) Unterstützung von gemeinnützigen Körperschaften nach Maßgabe des § 58 Nr. 2 AO, die die vorgenannten Aufgaben fördern und verfolgen.

b) Förderung der Kooperation auf den Gebieten der in § 2 (1) genannten Zwecke zwischen gemeinnützigen Organisationen und Einrichtungen, die ebenfalls diese Zwecke verfolgen.  

c) Förderung des Meinungsaustausches und der Meinungsbildung sowie öffentlicher Veranstaltungen, um den Stiftungszweck und Stiftungs-gedanken in der Bevölkerung zu verankern. 

d) Vergabe von Beihilfen, Preisen oder ähnlichen Unterstützungen zur Förderung der Fort- und Ausbildung auf den Gebieten des Stiftungszwecks.

e) Schaffung und Unterstützung lokaler Einrichtungen und Projekte im Rahmen des Stiftungszwecks. 

f) Verhinderung des Ausschlusses von Dorf- und Gemeindebewohnern von der Entwicklung zur Informationsgesellschaft wegen der mangelnden Verfügbarkeit von Breitband – Internet – Infrastruktur durch entsprechende Initiativen.


Beträge, die der Stiftung zukommen, können in folgenden Formen eingebracht werden:

Als Zustiftung: Diese Beträge dienen zur Erhöhung des Stiftungskapitals und tragen so zur Steigerung der jährlichen Ausschüttung bei.

Als Spenden: Diese Beträge werden unmittelbar zur Ausschüttung gebracht und können also sofort zur Förderung von Projekten eingesetzt werden. Der Spender kann dabei konkrete Wünsche äußern.

Alle Zuwendungen sind in der Regel steuerlich absetzbar.